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   BGH, 25.05.1981 - 3 StR 160/81   

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https://dejure.org/1981,2128
BGH, 25.05.1981 - 3 StR 160/81 (https://dejure.org/1981,2128)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1981 - 3 StR 160/81 (https://dejure.org/1981,2128)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1981 - 3 StR 160/81 (https://dejure.org/1981,2128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Anwendung der Strafzumessungsvorschrift des § 11 Abs. 4 Nr. 5 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 626
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 25.05.1981 - 3 StR 160/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Strafzumessungsvorschrift des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG nur auf denjenigen angewendet werden, der selbst ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis zu einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel hatte; der Besitz des Mittäters kann ihm nicht zugerechnet werden (BGH, Beschlüsse vom 31. März 1976 - 2 StR 54/76 - und vom 6. November 1979 - 1 StR 358/79 - sowie Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80, insoweit in BGHSt 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] nicht abgedruckt).
  • BGH, 06.11.1979 - 1 StR 358/79

    Tatsächliche Herrschaftsmacht über Betäubungsmittel als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 25.05.1981 - 3 StR 160/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Strafzumessungsvorschrift des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG nur auf denjenigen angewendet werden, der selbst ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis zu einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel hatte; der Besitz des Mittäters kann ihm nicht zugerechnet werden (BGH, Beschlüsse vom 31. März 1976 - 2 StR 54/76 - und vom 6. November 1979 - 1 StR 358/79 - sowie Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80, insoweit in BGHSt 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] nicht abgedruckt).
  • BGH, 31.03.1976 - 2 StR 54/76

    Eigener Unrechtsgehalt beim Besitz von Betäubungsmitteln neben dem Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 25.05.1981 - 3 StR 160/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Strafzumessungsvorschrift des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG nur auf denjenigen angewendet werden, der selbst ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis zu einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel hatte; der Besitz des Mittäters kann ihm nicht zugerechnet werden (BGH, Beschlüsse vom 31. März 1976 - 2 StR 54/76 - und vom 6. November 1979 - 1 StR 358/79 - sowie Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80, insoweit in BGHSt 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] nicht abgedruckt).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81

    Täterschaft oder Teilnahme am unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln -

    So hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (vgl. zur Beihilfe: BGHSt 29, 239, 244; BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78; Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 12/80; Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 169/80; Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 303/80; Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 2 StR 544/80; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 615/80; Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 707/80; Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 749/80; zur Mittäterschaft: BGH, Beschluß vom 31. März 1976 - 2 StR 54/76; Beschluß vom 6. November 1979 - 1 StR 358/79; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80, insoweit in BGHSt 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] nicht abgedruckt; Beschluß vom 25. Mai 1981 - 3 StR 160/81).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 315/81

    Prüfung der Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Falls im

    Diese Begründung berücksichtigt nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der bei mehreren Tatbeteiligten für jeden von ihnen gesondert zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen eines besonders schweren Falles (innerhalb oder außerhalb der Regelbeispiele des § 11 Abs. 4 BetMG) erfüllt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 25. Mai 1981 - 3 StR 160/81).
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